Sportprogramm 2022 beschlossen
Nachnennungen vor Ort wieder möglich
Letztes Jahr wurde die Regelung eingeführt, dass AthletInnen nur dann bei einer Meisterschaft vor Ort nachnennen können, wenn sie bereits bei einem anderen Bewerb dieser Meisterschaft genannt sind. Dies diente dazu, die Personenbeschränkungen der COVID-19-Regelungen im Vorfeld besser einhalten zu können. 2021 hat gezeigt, dass zwar bestimme Personengrenzen eingehalten werden müssen, es dabei aber meistens nicht auf ein paar wenige Nachnennungen vor Ort ankommt. Deswegen wurde diese Regelung wieder aufgehoben. Nachnennungen vor Ort sind damit wieder möglich. Für einen solche fällt das doppelte Nenngeld, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20€ an. Die Bearbeitungsgebühr ist bar an der Meldestelle zu bezahlen.
Für das Nachnennen eines/r AthletIn in einer Staffel vor Ort, der/die nicht namentlich für diese Staffel und auch sonst für keinen anderen Bewerb der jeweiligen Meisterschaft genannt ist, ist dem durchführenden Verein ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 20€ zu bezahlen.
Auch für die Nachnennung einer Staffel vor Ort fällt wie für eine Einzelnennung das doppelte Nenngeld, sowie ein Bearbeitungsgebühr von 20€ an.
Falls die COVID-Auflagen einer Meisterschaft Nachnennungen vor Ort unmöglich machen sollten, wird dies in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
KidsCup mit Gesamtwertung
Für 2022 konnte mit dem SV-Brixlegg ZV LA neben den vier Veranstaltern der letzten Jahre (IAC, LG-PLetzer Hopfgarten, SV-Reutte LA Raiffeisen, SK Völs) ein weiterer für den KidsCup hinzugewonnen werden. Um den KidsCup weiter aufzuwerten wird eine neue Gesamtwertung eingeführt. Die Details dazu sind in den abschließenden Diskussionen und werden dem Sportprogramm noch hinzugefügt. Ein Newsartikel dazu wird dann auch auf der TLV-Hompegage erscheinen.
Bewerbsprogramm: Beibehaltung der Mixedstaffeln, Anpassung der Bewerbe im Gehen
Nach der letztjährigen probeweisen Einführung von Mixedstaffeln in der U14- und der U16-Klasse, hat der Vorstand des TLVs beschlossen, diese weiterhin im Bewerbsprogramms zu führen.
Die Bewerbe im Gehen haben international eine Änderung erfahren, weswegen auch das Bewerbsprogramm der Österreichischen (Staats-)Meisterschaften angepasst wurde. Das Bewerbsprogramm für Tiroler Meisterschaften wurden dementsprechend ebenfalls geändert. Der 10km-Bewerb der Frauen und der 50km-Bewerb der Männer wurden gestrichen. Dafür wurde für beide Klassen ein 35km-Bewerb eingeführt. Eine Teamwertung wird es dann in beiden Klassen im 20km- und im 35km-Bewerb geben. Auch im Mastersbereich wurde das Bewerbsprogramm um einen 35km-Bewerb ergänzt.
Einführung der automatischen Wertung auch im Hammer- und Winterwurf
Die Regelungen im Hammer- und Winterwurf bezüglich der automatischen Wertung wurden an die der anderen Bewerbe angepasst. Wenn das Wurfgewicht gleich schwer ist, erfolgt eine automatische Wertung in der allgemeinen Klasse, sowie in einer weiteren Nachwuchsklasse (falls dort eine Startberechtigung besteht). Hier ist noch festzuhalten, dass die Ausnahme für Hammer- und Winterwurfmeisterschaften, dass in mehreren Altersklassen (bei unterschiedlichem Wurfgewicht) genannt werden darf, weiterhin gilt. Hierzu einige Beispiele für die TM Hammerwurf:
1. Eine U18-Athletin nennt sich in der U18-Klasse (3kg) und in der U20-Klasse (4kg). Sie wird automatisch in der AK (4kg) gewertet.
2. Eine U20-Athletin nennt sich in der U20-Klasse (4kg). Sie wird automatisch in der U23-Klasse (4kg) und in der AK (4kg) gewertet.
3. Eine U20-Athletin nennt sich in der AK (4kg). Es erfolgt KEINE automatische Wertung in den Nachwuchsklassen!
Hier darf nochmal darauf hingewiesen werden, dass die gleiche Regelung bezüglich der automatischen Wertung bei allen Tiroler Meisterschaften gilt. Es muss immer in der jeweiligen Nachwuchs- oder Mastersklasse genannt werden. Wenn nur in der AK genannt wird, dann wird der/die AthletIn NUR in der AK gewertet. Dies schaut zB für eine Tiroler Meisterschaft im Halbmarathon (Altersklassen mit gleicher Startzeit) wie folgt aus:
1. Ein M40-Athlet nennt sich in der M40-Klasse. Er wird automatisch in der AK gewertet.
2. Ein M40-Athlet nennt sich in der AK. Er wird NICHT automatisch in der M40-Klasse gewertet.
Klarstellung für die automatische Wertung von Staffeln
Für die automatische Wertung für Staffeln wurde klargestellt, dass diese maximal in der AK und zwei Nachwuchsaltersklassen gewertet werden können (betrifft derzeit nur die Langstaffeln). Aufgrund der breiteren Startberechtigungen der Altersklassen für Staffeln war dies nicht eindeutig festgelegt.
Änderung der Höhen im Hochsprung
Auf Anraten eines Vereinsvertreters wurden die Höhen im Hochsprung für Tiroler Meisterschaften so angepasst, dass das jeweilige Limit für die Österreichische Meisterschaft bei einer Tiroler Meisterschaft genau gesprungen werden kann. Dafür wurde eine Änderung der Höhen in den beiden U16-Klassen notwendig. Um eine mögliche gemeinsame Durchführung mit der U20-Klasse für U16/U20-Meisterschaften zu gewährleisten, wurden auch die Höhen der U20-Klasse parallel angepasst, wobei auch hier darauf geachtet wurde, die Limits für die U20-Klassen unter den Sprunghöhen zu belassen. Das einzige Limit, das damit bei Tiroler Meisterschaften derzeit nicht gesprungen werden kann, ist jenes der M-AK (1,85m). Die Höhen wurden hier nicht angepasst, weil das Limit der U23-Klasse 1,84m beträgt und ansonsten kein gemeinsamer Bewerb mit der U23-Klasse in der Halle möglich wäre.
Regelung für Starts außer Wertung
Bei den Nennungungsbestimmungen wurde ein Abschnitt hinzugefügt, um klarzustellen, wie Nennungen für Start außer Wertung bei Tiroler Meisterschaften handzuhaben sind:
"Nennungen für Starts außer Wertung werden vom Wettkampfleiter, im Falle seiner Verhinderung vom
Sportwart, genehmigt. Außer Wertung startende Athleten/Innen haben kein Recht auf eine eventuelle
Teilnahme an einem Endlauf. TLV-Kaderathleten/Innen soll das Startrecht nach Möglichkeit eingeräumt
werden. In den Disziplinen Weitsprung und Dreisprung und in den Wurfdisziplinen sind außer Wertung
startenden AthletInnen zusätzlich zu den regulär Qualifizierten nach den ersten drei Versuchen drei
weitere zu gewähren, wenn sie sich gemäß TR25.6 qualifiziert hätten, würden sie nicht außer Wertung
starten."
Anpassung der Nenngeldbestimmungen
Die Nenngeldbestimmungen wurden an die Gebührenordnung des TLVs angepasst, weil es hier Unstimmigkeiten gegeben hat. 50% des doppelten Nenngeldes für Nachnennungen gebührt dem durchführenden Verein. Dieses ist dem TLV durch den jeweiligen Verein bis zum 30.11. in Rechnung zu stellen.
Weiters wurde das Nenngeld für Starts außer Wertung dem Nenngeld für reguläre Starts angepasst, da im Athmin kein besonderes Nenngeld für Starts außer Wertung angegeben werden kann. Dieses Nenngeld gebührt dem durchführenden Verein und ist von diesem direkt mit dem jeweiligen Verein abzurechnen.
Sonstige Bestimmungen
- Die Organisationspauschale für Tiroler Meisterschaften ist bis zum 30.11. durch den jeweiligen Verein beim TLV in Rechnung zu stellen.
- Die Regelung zur automatischen Fälligkeit der ÖLV-Lizenzgebühr bei der erstmaligen Nennung eines/r Athletin wurde gemäß der LAO des ÖLV genauer ausformuliert. Dadurch hat sich keine Änderung ergeben.
- Die Größe der Medaillen für Tiroler Meisterschaften wurde hinzugefügt.
- Sonstige formale Ausbesserungen wurden vorgenommen.
Das Sportprogramm 2022 sowie die Version des Sportprogramms, indem die Änderungen markiert sind, ist hier unten zu finden. Das aktuelle Sportgprogramm ist außerdem immer auf der TLV-Homepage in der Registerkarte "Sport" abrufbar.
08/01/22 01:17, Text: Lukas Haas
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