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Organisatorische Hinweise für die TM U16/U20

Organisatorische Hinweise für die TM U16/U20

Die TM U16/U20 findet unter Einhaltung der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung statt. Daher war der Wettkampf als Veranstaltung mit über 100 Personen beim Magistrat Innsbruck anzuzeigen. Hier findet ihr organisatorische Hinweise für das kommende Wochenende.

"3G"-Regel

Der Einlass ist für alle Personen (AthletInnen, ZuschauerInnen, BetreuerInnen und HelferInnen) nur bei Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs 2 2. COVID-19-Öffnungsverordnung möglich. Nach der derzeitigen Verordnung gelten hierfür folgende Nachweise:

  1. ein Nachweis
    • a) über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
    • b) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
    • c) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  2.  ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
  3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
  4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,
  5. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Registrierung

Alle teilnehmenden Personen müssen sich vorab auf www.sportveranstaltung.at registrieren. Hier findet ihr die Links zu den jeweiligen Tagen:
Samstag
Sonntag

Eingang

Der Leichtathletikeingang auf der Südostseite des Universitäts-Sportinstituts am Steinbockweg ist geöffnet. Wir bitten darum, diesen Eingang zu verwenden, da hier die Eingangskontrolle stattfinden wird. Der Parkplatz des TLV vor dem Eingang steht zur Verfügung. Wer durch den Haupteingang am Fürstenweg das Gelände betritt, muss der Beschilderung zur Einlasskontrolle folgen, bevor er den Leichtathletikplatz betritt.

Adaptierter Zeitplan

Auf www.oelv.athmin.at befindet sich die Ausschreibung mit einem leicht adaptierten Zeitplan.

09/09/21 00:52, Text: Lukas Haas

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