Allgemeine Meisterschaftsbestimmungen
mehr§ 1 AUSSCHREIBUNG, AUSTRAGUNG UND KOMPETENZ
- Die Tiroler Meisterschaften werden vom TLV gemäß den Österreichischen Leichtathletik Wettkampfbestimmungen und den Bestimmungen von World Athletics durchgeführt. Tiroler Meisterschaften werden in allen Bewerben durchgeführt, in denen der ÖLV Österreichische Staatsmeisterschaften bzw. Österreichische Meisterschaften durchführt, sowie in jenen Bewerben, welche vom TLV-Präsidium beschlossen werden. Ausgenommen hiervon sind die Österreichischen Meisterschaften in der National League des ÖLV. Eine Übersicht der Meisterschaftsbewerbe ist im Anhang 2 ersichtlich.
- Der TLV schreibt die Durchführung der Tiroler Meisterschaften aus. Es können sich ausschließlich Mitgliedsvereine des TLV darum bewerben. Abweichungen davon bestimmt das TLV-Präsidium. Bewerbe, welche in Tirol nicht ausgeschrieben werden (oder für die sich kein Veranstalter findet), werden im Rahmen der jeweiligen Österreichischen Staatsmeisterschaften bzw. Österreichischen Meisterschaften durchgeführt. Über die Vergabe der Meisterschaften entscheidet das Präsidium.
- Legt ein durchführender Verein eine Veranstaltung innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurück, hat er ein Pönale in Höhe der Durchführungsentschädigung an den TLV zu entrichten.
- Der TLV hebt das für Meisterschaften festgesetzte Nenngeld auch für Nicht-Stadion-Meisterschaften (Straßen-, Berg-, Crosslauf und Geherbewerbe)
- Der durchführende Verein von Tiroler Meisterschaften zeichnet für die einwandfreie Vorbereitung und Organisation der Meisterschaften verantwortlic
- Leistungen des TLV:
- Der TLV erstattet dem durchführenden Verein auf Antrag folgende Organisationspauschale:
für 2-Tagesmeisterschaften (AK/Masters, U16/U20, U18/U23 und MK) € 800,--
für 1-Tagesveranstaltung (Halle, Crosslauf, Berglauf, Straßenlauf) € 400,-- *
für sonstige Meisterschaften € 200,--
* sofern vom Veranstalter kein zusätzliches Nenngeld eingehoben wird
Die Organisationspauschale ist bis zum 30.11. durch den jeweiligen Verein beim TLV in Rechnung zu stellen. - Der TLV stellt auf eigene Kosten für die jeweilige Veranstaltung einen Wettkampfleiter. Vom Verband werden auch die Meisterschaftsmedaillen sowie Meisterfähnchen zur Verfügung gestellt.
- Der TLV-Wettkampfreferent erstellt in Absprache mit dem durchführenden Verein die Ausschreibung.
- Der TLV erstattet dem durchführenden Verein auf Antrag folgende Organisationspauschale:
- Der Bewerber um die Durchführung einer der ausgeschriebenen Veranstaltungen hat folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung der Zeitpläne (in Zusammenarbeit mit dem TLV-Wettkampfreferenten)
- ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe
- Stellung der Wettkampforganisation (Wettkampfbüro, Meldestelle)
- Stellung und Meldung der erforderlichen Kampfgerichte inklusive Helfer
- Erstellung einer vollständigen Ergebnisliste in elektronischer Form
- Vorbereitung und Durchführung der Siegerehrung
- Durchführung der gesamten Pressearbeit (in Absprache mit dem Pressereferenten)
- Der TLV hat die Gesamtaufsicht über alle Tiroler Meisterschaften. Seine Organe haben dabei folgende Wirkungsbereiche:
- der Präsident des TLV bzw. sein Vertreter vertritt den TLV nach außen
- der Wettkampfleiter des TLV steht der Veranstaltung vor und trifft die letzte Entscheidung, soweit es für den einwandfreien Ablauf der Meisterschaft erforderlich ist. Er entscheidet weiters über das Setzen der Vor-, Zwischen-, Final- bzw. Zeitläufe und bestimmt die Aufstiegsmodi nach den jeweiligen Bestimmungen (TR20). Der Wettkampfleiter wird vom TLV bestellt. Der Wettkampfreferent des TLV, im Falle seiner Verhinderung der Wettkampfleiter, kann die Teilnahme von Athleten außer Wertung zulassen.
- der Referent Kampfrichterwesen des TLV bzw. sein Vertreter überwachen die Tätigkeit der Kampfgerichte im Hinblick auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen.
- Die Tiroler Meisterschaft ist spätestens 60 Tage vorher in der Datenbank des ÖLVs (http://oelv.athmin.at) inklusive vollständiger Ausschreibung durch den TLV-Wettkampfreferenten anzulegen.
§ 2 STARTRECHT
- Startberechtigt sind alle ordnungsgemäß mit Startpassnummer für einen Mitgliedsverein des TLVs beim ÖLV gemeldeten Athleten, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind und zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses ihren ständigen Wohnsitz in Österreich oder einem an das österreichische Bundesgebiet anschließenden Grenz-Zollbezirk haben oder
- Ausländer und Staatenlose nach der Genfer Konvention sind und zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses seit mindestens einem Jahr ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Das Startrecht muss bis spätestens zum Nennschluss online in der ÖLV-Datenbank (ATHMIN) ersichtlich sein und das Datum der Startberechtigung (startberechtigt ab) muss vor Nennschluss liegen. Sollte die Startberechtigung später erfolgen bzw. das startberechtigt ab Datum nach Nennschluss (aber noch vor dem Nachnennschluss) liegen, ist die Nennung als Nachnennung zu betrachten. Erfolgt die Startberechtigung nach dem Nachnennschluss ist keine Nachnennung vor Ort mehr möglich.
- Ein Wechsel des Startrechts zwischen zwei beim TLV gemeldeten Vereinen kann aufgrund einer vom Verein geforderten Ausbildungsentschädigung gemäß § 5 Abs 3 lit c LAO nicht verweigert werden.
- Für Tiroler Meisterschaften beschränkt sich das Startrecht auf folgende Altersklassen:
- Athleten der Nachwuchsklassen sind in der durch ihr Geburtsjahr definierten Klasse (Anhang 1) sowie in der nächsthöheren Altersklasse startberechtigt. Weiters sind Athleten der Klasse U14 und älter grundsätzlich in der allgemeinen Klasse startberechtigt. Dabei sind allerdings die Schutzbestimmungen für Athleten der Klasse M/W U18 und jünger für bestimmte Disziplinen zu beachten (Tabelle § 2 Abs 4).
- In den Staffeln dürfen Läufer der Altersklasse U14 und älter eingesetzt werden. In den Klassen U16 und U14 können in den Staffeln auch Athleten der Klasse U12 genannt werden. Dabei ist zu beachten, dass in einer Staffel max. zwei Athleten, die nicht den in Einzelbewerben startberechtigten Jahrgängen angehören, starten dürfen. Auch bei den Staffeln sind die Schutzbestimmungen für Athleten der Klasse M/W U16 und jünger für bestimmte Disziplinen zu beachten (Tabelle § 2 Abs 4).
- Athleten der Mastersklassen sind in der durch ihr Geburtsjahr definierten Klasse (Anhang 1) sowie in der allgemeinen Klasse startberechtigt.
Klasse |
Startberechtigung Einzel |
Startberechtigung Staffel |
||||||||||||
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U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
Masters |
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x |
x |
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x |
x |
AK |
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x |
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U23 |
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U20 |
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x |
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x |
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U18 |
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x |
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U16 |
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x |
x |
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x |
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x |
x |
x |
x |
x |
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U14 |
x |
x |
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x |
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x |
x |
x |
x |
x |
x |
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U12 |
x |
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x |
x |
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- Werden zum selben Termin Meisterschaften für zwei oder mehrere Altersklassen durchgeführt, können Athleten den gleichen Bewerb nur in einer Altersklasse – unter Beachtung der startberechtigten Jahrgänge (§ 2 Abs 2) – absolvieren. Dies gilt auch für unterschiedlichen Distanzen im Crosslauf und sinngemäß auch für Staffelbewerbe, wobei eine Mixed-Staffel mit einer rein männlichen oder weiblichen Staffel nicht ident ist. Eine Ausnahme bildet der Hammerwurf, alle Winterwurfbewerbe und alle Bewerbe der Masters, die gleichzeitig mit der allgemeinen Klasse ausgetragen werden: Hier ist der Start auch in anderen Altersklassen, in denen die Athleten startberechtigt sind, aber aufgrund eines anderen Wurfgewichtes nicht automatisch gewertet werden (§ 3 Abs 1), möglich.
- Schutzbestimmungen:
- Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Einschränkungen der Durchlässigkeit (O=Start erlaubt, X=Start nicht erlaubt).
Altersklasse |
Bewerb |
U18 |
U16 |
U14 |
U16 |
300m |
- |
O |
X |
U16 |
300m Hürden |
- |
O |
X |
U18 |
400m |
O |
X |
X |
U18 |
400m Hürden |
O |
X |
X |
U18 |
Mehrkampf Freiluft |
O |
X |
X |
AK |
4x100m Staffel |
O |
O |
X |
AK |
4x200m Staffel Halle |
O |
O |
X |
AK |
4x400m Staffel |
O |
X |
X |
AK |
Mehrkampf Freiluft |
O |
X |
X |
AK |
10km Straßengehen |
O |
X |
X |
AK |
20km Straßengehen |
X |
X |
X |
AK |
50km Straßengehen |
X |
X |
X |
AK |
10km Straßenlauf |
O |
X |
X |
AK |
Halbmarathon |
X |
X |
X |
AK |
Marathon |
X |
X |
X |
AK |
Crosslauf |
O |
X |
X |
AK |
Berglauf |
O |
X |
X |
AK |
Bergmarathon |
X |
X |
X |
AK |
Ultralauf |
X |
X |
X |
2. Im Crosslauf dürfen die Athleten der Klassen U14, U16, U18, und U20 nur an einem Lauf unter Berücksichtigung der startberechtigten Jahrgänge teilnehmen.
§ 3 WERTUNG
- Werden bei einer Meisterschaft die Titelträger mehrerer Altersklassen sowie der allgemeinen Klasse in einem Bewerb ermittelt (gleiche Strecke mit gleichzeitigem Start bei Lauf-/Gehbewerben, gleiche Gewichte/Hürdenhöhen), so setzt sich die Wertung der allgemeinen Klasse aus den Teilnehmern aller dieser Altersklassen zusammen. Für die Wertungen der Masters- und Nachwuchsklassen werden die Teilnehmer in jener Altersklasse berücksichtigt, in der sie genannt sind. Weiters werden Nachwuchsathleten in anderen Altersklassen, in denen sie startberechtigt sind, gewertet. Dabei fällt nur das Nenngeld für die Klasse an, in der der Athlet genannt ist, das Nenngeld für die zusätzliche Wertung in der allgemeinen Klasse sowie in einer weiteren Nachwuchsaltersklasse wird nicht berechnet.
- Abs 1 ist sinngemäß auf Staffeln anzuwenden mit der Maßgabe, dass Staffeln im Nachwuchsbereich nicht in allen Klassen, in denen sie starberechtigt sind, sondern nur in der nächsthöheren Altersklasse sowie der allgemeinen Klasse gewertet werden, sollte hierfür eine Starberechtigung gegeben sein.
- Im Hochsprung und im Stabhochsprung wird bei einem gemeinsamen Bewerb die niedrigste Anfangshöhe aller Altersklassen gemäß den für Meisterschaften festgelegten Sprunghöhen (Anhang 3) als Anfangshöhe für den Bewerb herangezogen.
- Werden die Meisterschaften im Stabhochsprung im Rahmen eines Meetings ausgeschrieben, bei dem mehrere Bewerbe mit unterschiedlichen Anfangshöhen durchgeführt werden, erfolgt die Wertung aus den Leistungen aller Bewerbe. Es gilt Abs 1 sinngemäß.
- Zwingend in einem Bewerb durchgeführt werden müssen:
- die Tiroler Hallen-, Cross-, 10km-, Halbmarathon- und Mehrkampfmeisterschaften M/W U23 mit der jeweiligen Tiroler Meisterschaft der allgemeinen Klasse
- die Tiroler Masters-Meisterschaften Freiluft mit der jeweiligen Tiroler Meisterschaft der allgemeinen Klasse (Ausnahme:5000m Bahngehen, anderes Wurfgewicht)
4 NENNUNGEN
- Nennungen zu Tiroler Meisterschaften haben vor Nennungsschluss ausschließlich durch den Verein über die Datenbank des ÖLV (http://oelv.athmin.at) zu erfolgen. Nennungsschluss ist für am Wochenende ausgetragene Meisterschaften im Regelfall am vorhergehenden Montag, 24:00.
- Nachnennungen haben ebenfalls über das angesprochene Portal zu erfolgen. Die Nachnennungsfrist beträgt zwei Tage ab Nennungsschluss. Für Nachnennungen wird das doppelte Nenngeld eingehoben.
- Nach Ablauf der Nachnennungsfrist können Nennungen bis zu einer Stunde vor dem jeweiligen Bewerb vor Ort an der Meldestelle erfolgen. Für Nachnennungen vor Ort wird das doppelte Nenngeld plus einer Bearbeitungsgebühr von € 20,-- verrechnet. Die Bearbeitungsgebühr ist bar an der Meldestelle zu bezahlen und kommt dem durchführenden Verein zugute.
- Für Staffeln muss eine namentliche Nennung erfolgen. Als Ersatzläufer dürfen maximal so viele Athleten angegeben werden, wie die Staffel Teilnehmer hat. Sollte ein Verein mehrere Staffeln nennen, so ist am Wettkampftag ein Wechsel der Athleten zwischen den Staffeln im Rahmen der Bewerbsmeldung möglich. Athleten, die nicht für die Staffel genannt werden, aber regulär an der Meisterschaft an einem anderen Bewerb teilnehmen, dürfen auch in der Staffel eingesetzt werden, wenn sie am Wettkampftag entsprechend genannt werden. Soll ein Athlet in der Staffel vor Ort nachgenannt werden, welcher bei der Meisterschaft in keinem anderen Bewerb genannt ist, ist dem durchführenden Verein eine Bearbeitungsgebühr von € 20,-- zu entrichten. Für Nachnennungen einer Staffel vor Ort gilt § 4 Abs 3 sinngemäß.
- Mit der erstmaligen Nennung eines Athleten der Klasse U16 und älter im Kalenderjahr wird automatisch die ÖLV-Lizenzgebühr von € 20,-- fällig. Diese fällt auch für U14-Athleten an, die für Bewerbe der Altersklasse U16 genannt werden. Die Lizenzgebühr wird den Vereinen am Ende des Wettkampfjahres vorgeschrieben.
- Bei Meisterschaftsbewerben, die im Rahmen von Österreichischen Meisterschaften ausgetragen werden, gelten die Nennungsbestimmungen des ÖLV. Eine gesonderte Nennung für die Tiroler Meisterschaft ist nicht erforderlich.
- Werden Non-Stadia-Meisterschaften im Rahmen einer anderen Veranstaltung durchgeführt, können Nachnennung vor Ort in der Ausschreibung ausgeschlossen werden.
- Nennungen für Starts außer Wertung werden vom TLV-Wettkampfreferenten, im Falle seiner Verhinderung vom TLV-Wettkampfleiter, nach Nennungsschluss genehmigt. Außer Wertung startende Athleten haben kein Recht auf eine eventuelle Teilnahme an einem Endlauf. TLV-Kaderathleten soll das Startrecht nach Möglichkeit eingeräumt werden. In den Disziplinen Weitsprung und Dreisprung und in den Wurfdisziplinen sind außer Wertung startenden Athleten zusätzlich zu den regulär Qualifizierten nach den ersten drei Versuchen drei weitere zu gewähren, wenn sie sich gemäß TR25.6 qualifiziert hätten, würden sie nicht außer Wertung starten.
- Teams für Tiroler Meisterschaften müssen nicht eigens genannt werden.
§ 5 BEWERBSMELDUNG
- Die Athleten haben unaufgefordert bis spätestens 60 Minuten vor Beginn des betreffenden Bewerbes persönlich bei der Meldestelle ihre Bewerbsmeldung abzugeben und selbst darauf zu achten, dass ihre Bewerbsmeldung ordnungsgemäß registriert Die nominelle Staffelmeldung muss bis spätestens 60 Minuten vor dem jeweiligen Staffelbewerb an der Meldestelle erfolgen. Als Ersatzläufer dürfen maximal so viele Athleten angegeben werden, wie die Staffel Teilnehmer hat. Bei Nichteinhaltung der 60-Minuten Frist ist der Athlet nur gegen eine Gebühr von € 20,-- (alle Altersklassen) startberechtigt, sofern der Wettkampfleiter oder sein Vertreter die verspätete Meldung aus technischen Gründen noch zulassen kann. Die Gebühr ist sofort bar an der Meldestelle zu entrichten und verbleibt zur Gänze beim durchführenden Verein.
- Bei Nicht-Stadionbewerben entfällt die persönliche Bewerbsmeldung. Diese ist durch den zeitgerechten Startnummernempfang (mind. 60 Minuten vor Bewerbsbeginn) erfüllt. Der Übernehmende ist verpflichtet, nicht an den Start gehende Athleten streichen zu lassen. Anderslautende Regelungen müssen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
§ 6 NENNGELD
- Das Nenngeld für Tiroler Meisterschaften beträgt:
|
U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
Einzelbewerbe |
€ 5,-- |
€ 5,-- |
€ 5,-- |
€ 6,-- |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 10,--* |
Mehrkämpfe/Staffeln |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 10,-- |
€ 15,-- |
€ 15,-- |
€ 15,-- |
*bei gesonderter Durchführung
- Werden Meisterschaften im Rahmen einer Österreichischen Meisterschaft oder einer Landesmeisterschaft eines anderen Verbandes durchgeführt, fällt kein gesondertes Nenngeld seitens des TLVs an.
- Werden Non-Stadia-Meisterschaften im Rahmen einer anderen Veranstaltung durchgeführt, kann ein zusätzliches Nenngeld durch den Veranstalter anfallen. Dies wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
- Die Nenngelder werden jährlich vom TLV Kassier den Vereinen berechnet.
- Für Starts außer Wertung fällt das gleiche Nenngeld an. Dieses gebührt dem durchführenden Verein und ist von diesem direkt mit dem jeweiligen Verein abzurechnen.
§ 7 GEBÜHR FÜR BERUFUNG
Die Gebühr für eine Berufung beträgt pro Einzelfall € 30,-- und verfällt, sollte der Berufung nicht stattgegeben werden, zu Gunsten des Tiroler Leichtathletikverbandes.
§ 8 ZUSAMMENSETZUNG DER JURY
- Von den Jurymitgliedern wird je eines vom TLV und vom durchführenden Verein nominiert, das dritte Mitglied wird durch die beiden nominierten Mitglieder bestellt.
- Die Jury ist im Fall einer Berufung zusammenzusetzen. Jurymitglieder können auch per Videochat zugeschaltet werden. Dabei muss mindestens ein Jurymitglied vor Ort sein.
- Die Jurymitglieder sollten mindestens eine gültige KGO-Lizenz besitzen. Tun sie dies nicht, muss die Nominierung mit dem TLV-Kampfrichterreferenten abgestimmt werden.
§ 9 TEAMBEWERBE
- Teambewerbe werden in jenen Disziplinen ausgetragen, in denen auch Österreichische Meisterschaften ausgetragen werden (Anhang 2). Zusätzlich wird ein Teambewerb im Berglauf der U16 durchgeführt.
- Ein Team besteht aus drei Teilnehmern (Ausnahmen: Beim Berglauf besteht ein Team in den Klassen AK-W/U20-W/U18-W/U16-W/U16-M aus zwei Teilnehmern. In den Klassen U20-M/U18-M besteht ein Team aus zwei Teilnehmern, wenn diese nicht gemeinsam mit der AK-M gewertet werden. Weiters besteht beim Obstacle Run ein Team aus vier Teilnehmern, wobei mindestens eine Person jeden Geschlechts im Team gewertet werden muss). Diese müssen demselben Verein angehören. Die drei (bzw zwei oder vier) Besten eines Vereins werden für das erste Team, jeweils weitere Teilnehmer für weitere Teams eines Vereins gewertet.
- Die Reihung erfolgt nach den Bestimmungen des ÖLV. Die Wertung bei Straßenläufen erfolgt durch Zeitaddition, bei Berg- und Crossmeisterschaften ergibt sich die Wertung aus den kumulierten Brutto-Meisterschaftsplatzziffern der Teammitglieder und bei Mehrkämpfen werden für die Wertung die Mehrkampfpunkte addiert.
- Für die Mixed-Teamwertung im 24h-Lauf werden die Kilometerleistungen der Frauen mit dem Faktor 1,1 multipliziert und für die Mixed-Teamwertung im 100km-Lauf werden die Zeiten der Frauen um 10% (erreichte Zeit/100*90) vermindert. Die drei besten Werte werden nach der Anpassung addiert.
§ 10 TIROLER MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT (TMM)
- Die Tiroler Mannschaftsmeisterschaft wird als eigene Veranstaltung zu den jeweiligen Meisterschaftsterminen durchgeführt.
- Eine gesonderte Nennung zur TMM ist nicht erforderlich.
- Gewertet werden alle Bewerbe der Tiroler Meisterschaften (Anhang 2). Die Wertung erfolgt für Frauen und Männer sowie nach Allgemeiner Klasse und Nachwuchs getrennt.
- Für die Mannschaftsmeisterschaft der Allgemeinen Klasse werden alle Meisterschaften der Allgemeinen Klasse herangezogen, für die Nachwuchs-Mannschaftsmeisterschaften alle Ergebnisse der Klassen U14 bis U20.
- Für einen 1. Platz werden 3, für einen 2. 2 und für einen 3. Platz wird ein Punkt vergeben. Gewertet werden alle Einzel-, Staffel- und Mannschaftsbewerbe, bei Punktegleichstand entscheidet die größere Anzahl der 1. Plätze.
§ 11 STARTNUMMERN
Der TLV stellt dem Veranstalter Einwegstartnummern mit dem Namen der Teilnehmer zur Verfügung. Dafür hat sich der Veranstalter mit dem MuO in Verbindung zu setzen. Die zur Verfügung gestellten Startnummern sind von allen Aktiven in voller Größe unverändert und gut sichtbar auf der Brust vom Betreten bis zum Verlassen der Wettkampfanlage zu tragen. Bei Sprungbewerben kann die Startnummer auch auf dem Rücken getragen werden. Die Nichteinhaltung dieser Regel zieht Verwarnung bzw. Disqualifikation nach sich. Für Nicht-Stadionbewerbe können abweichende Regelungen bezüglich der Startnummern in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
§ 12 VERWENDUNG EIGENER SPORTGERÄTE
Eigene Geräte sind spätestens eine Stunde vor Beginn des betreffenden Bewerbes bei der Meldestelle oder einer eigens gekennzeichneten Kontrollstelle zur Überprüfung und Kennzeichnung abzugeben. Die Geräte sind vom durchführenden Verein zeitgerecht zum Wettkampfbereich zu bringen. Nicht regelkonforme Geräte sind dem Athleten erst nach Beendigung des Wettbewerbs wieder auszufolgen. Nichtgekennzeichnete Geräte dürfen nicht zum Wettkampf mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandeln wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Mit Ausnahme von eigenen Speeren, Disken und Hämmern (ÖLV-Verbandstagsbeschluss 2010 – siehe NWB zu Book of Rules TR32.2.) müssen alle übrigen Wurfgeräte allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, da sie wie vom Veranstalter aufgelegte Geräte zu behandeln sind.
§ 13 BEWERBSBESTIMMUNGEN
- Die Aufstiegsmodi von den Vor- in die Zwischenläufe bzw. in den Endlauf werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Dabei sind die veröffentlichten Tabellen von World Athletics, die in Abs 2 genannten Kriterien für Hallenveranstaltungen mit 4 Bahnen sowie die Grundsätze gemäß TR20.8 heranzuziehen. Der Wettkampfleiter kann in begründeten Fällen am Wettkampftag andere Aufstiegsmodi festlegen. Diese müssen vor dem Start verlautbart werden. Die Auslosung für alle Läufe nimmt der Wettkampfleiter entsprechend den geltenden Bestimmungen vor. Bei Hallenveranstaltungen mit 4 Bahnen werden die zwei erstgereihten Athleten auf die zwei Innenbahnen gelost. Die zwei nächstgereihten Athleten werden auf die Außenbahnen gelost.
- Grundsätzlich sind folgende Aufstiegsmodi bei Hallenveranstaltungen mit 4 Bahnen über 60m heranzuziehen, sollte nur ein Finallauf stattfinden.
Athleten |
Vorlauf |
Zwischenlauf |
Finale |
1-4 |
|
|
1 Lauf |
5-8 |
2 Läufe (1Q, 2q) |
|
1 Lauf |
9-12 |
3 Läufe (1Q, 1q) |
|
1 Lauf |
13-16 |
4 Läufe (1Q, 4q) |
2 Läufe (1Q, 2q) |
1 Lauf |
17-20 |
5 Läufe (1Q, 3q) |
2 Läufe (1Q, 2q) |
1 Lauf |
21-24 |
6 Läufe (1Q, 6q) |
3 Läufe (1Q, 1q) |
1 Lauf |
25-28 |
7 Läufe (1Q, 5q) |
3 Läufe (1Q, 1q) |
1 Lauf |
29-32 |
8 Läufe (1Q, 4q) |
3 Läufe (1Q, 1q) |
1 Lauf |
33-36 |
9 Läufe (1Q, 3q) |
3 Läufe (1Q, 1q) |
1 Lauf |
Werden mehrere Finalläufe durchgeführt, sind grundsätzlich folgende Aufstiegsmodi heranzuziehen:
Athleten |
Vorlauf |
Zwischenlauf |
Finale |
1-4 |
|
|
1 Lauf |
5-8 |
2 Läufe (1Q, 2q) |
|
1 Lauf |
9-12 |
3 Läufe (1Q, 1q) |
|
1 Lauf |
13-16 |
4 Läufe (2Q, 4q) |
3 Läufe (1Q, 5q) |
A-, B-Finale |
17-20 |
5 Läufe (2Q, 2q) |
3 Läufe (1Q, 5q) |
A-, B-Finale |
21-24 |
6 Läufe (2Q, 4q) |
4 Läufe (1Q, 5q) |
A-, B-, C-Finale |
25-28 |
7 Läufe (1Q, 9q) |
4 Läufe (0Q, 12q) |
A-, B-, C-Finale |
29-32 |
8 Läufe (1Q, 8q) |
4 Läufe (0Q, 12q) |
A-, B-, C-Finale |
33-36 |
9 Läufe (1Q, 7q) |
4 Läufe (0Q, 12q) |
A-, B-, C-Finale |
- Für die Ermittlung der Reihung und die Zusammenstellung der Läufe bzw. der Reihenfolge in den technischen Bewerben sind die Saisonbestleistungen der Athleten laut aktueller Bestenliste der laufenden Saison zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel für die Hallenmeisterschaften 2023 die Leistungen der Hallenbestenliste 2023 zu verwenden. Der Wettkampfleiter soll alle weiteren Informationen (Vorjahresbestleistung, Kaderzugehörigkeit, Zeiten auf Über-/Unterdistanzen, …), die ihm zur Verfügung stehen, zu einer möglichst fairen Laufeinteilung verwenden.
- Entfallen Vor- und Zwischenläufe, findet das Finale zum ausgeschriebenen Zeitpunkt statt. Wenn nur Zwischenläufe entfallen, finden die Vorläufe zum Zeitpunkt des Zwischenlaufes statt. Fallen Vorläufe aus, werden in allen Bewerben Einlageläufe angeboten.
- Bei Zeitendläufen wird der schnellste Lauf als letzter, der zweitschnellste als vorletzter, usw. gelaufen.
- Über 60m Halle finden je nach Teilnehmerzahl Vor-, Zwischen- und Endläufe statt. Über 60m und 100m Freiluft finden Vor- und Endläufe statt. In allen anderen Bahnbewerben werden Zeitendläufe durchgeführt.
- Eine Mixed-Staffel besteht zwingend aus zwei männlichen Athleten und zwei weiblichen Athletinnen.
- Im Dreisprung ist der gewünschte Balken vor Wettbewerbsbeginn vom Athleten dem Kampfgericht bekannt zu geben und kann während des Wettkampfes nicht mehr getauscht werden.
- Im Hochsprung und Stabhochsprung wird gemäß TR 26.8.4. ein Stichkampf ausgetragen. Dies gilt nicht bei einer Durchführung gemäß § 3 Abs 4.
- Im Hammerwurf und im Winterwurf werden trotz Durchführung eines gemeinsamen Bewerbes für die Bestimmung jener acht Athleten, denen drei weitere Versuche gemäß TR 25.6 gewährt werden, die jeweiligen Altersklassen einzeln herangezogen.
§ 14 PREISE
Die drei Erstplatzierten bei Tiroler Meisterschaften erhalten Medaillen (Nachwuchs und Masters: Ø 50mm; AK: Ø 65mm [Sieger] bzw. Ø 58mm), die SiegerInnen der allgemeinen Klasse und der Nachwuchsklassen Meisterfähnchen.
§ 15 SIEGEREHRUNG
Die Siegerehrungen finden entweder nach Abschluss des jeweiligen Bewerbes oder an einem vor den Meisterschaften bekannt gegebenen Zeitpunkt statt. Hierzu haben sich die drei Erstplatzierten unaufgefordert bereitzuhalten. Unentschuldigt Nichtanwesende haben keinen Anspruch auf Preiszuerkennung und können disqualifiziert werden. Die Siegerehrung ist integrierter Bestandteil des Wettkampfes, es gelten daher alle Werbe-, Dressen- und Startnummernbestimmungen.
§ 16 DOPINGBESTIMMUNGEN
Für die Durchführung von Dopingkontrollen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ÖLV bzw. NADA.
§ 17 TERMINSCHUTZ
Tiroler Meisterschaften genießen absoluten Terminschutz. Ein Start von Athleten zum selben Termin außerhalb der Tiroler Meisterschaften bedarf der Genehmigung durch den TLV.
§ 18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Eigentum, insbesondere nicht für Verletzungen oder Diebstahl. Die Vereinsvertreter sind für das Benehmen der von ihnen betreuten Athleten verantwortlich.
§ 19 ERGEBNISBERICHTE
Der durchführende Verein von Tiroler Meisterschaften hat binnen einem Tag die Ergebnisse auf der ÖLV-Datenbank ATHMIN (http://oelv.athmin.at) einzutragen und dort einen Ergebnisbericht (pdf-Datei) hochzuladen.
§ 20 GELTUNGSBEREICH
Diese Bestimmungen gelten sowohl für jene Meisterschaften, die in Tirol durchgeführt werden, als auch für jene, die im Rahmen einer Österreichischen Meisterschaft oder Meisterschaft eines anderen Landesverbands durchgeführt werden.