1. Allgemeine Meisterschaftsbestimmungen
mehr§1 AUSSCHREIBUNG, AUSTRAGUNG UND KOMPETENZ
- Die Tiroler Meisterschaften werden vom TLV gemäß den Österreichischen Leichtathletik Wettkampfbestimmungen und den Bestimmungen der IAAF durchgeführt. Tiroler Meisterschaften werden in allen Bewerben durchgeführt, in denen der ÖLV Österreichische Staatsmeisterschaften bzw. Österreichische Meisterschaften durchführt, sowie in jenen Bewerben, welche vom TLV-Präsidium beschlossen werden.
Der TLV schreibt die Durchführung der Tiroler Meisterschaften aus. Es können sich ausschließlich Mitgliedsvereine des TLV darum bewerben. Über die Vergabe der Meisterschaften entscheidet das Präsidium.
Legt ein durchführender Verein eine Veranstaltung innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurück, hat er ein Pönale in Höhe der Durchführungsentschädigung an den TLV zu entrichten.
Die Ergebnislisten haben alle wesentlichen Daten zu beinnhalten. - Stadionbewerbe werden TLV-offen, Straßenlauf-, Crosslauf-, Berglauf-, Masters- sowie Geherbewerbe international ausgeschrieben. Abweichungen davon bestimmt das TLV Präsidium. Bewerbe, welche in Tirol nicht ausgeschrieben werden (oder für die sich kein Veranstalter findet), werden im Rahmen der jeweiligen Österreichischen Staatsmeisterschaften bzw. Österreichischen Meisterschaften durchgeführt.
- Die Meldung zu allen Tiroler Meisterschaften hat über die Online Meldemaske auf http://oelv.athmin.at zu erfolgen. Der TLV hebt das für Meisterschaften festgesetzte Nenngeld auch für Nicht-Stadion-Meisterschaften (Straßen-, Berg-, Crosslauf und Geherbewerbe) ein.
Der durchführende Verein von Tiroler Meisterschaften zeichnet für die einwandfreie Vorbereitung und Organisation der Meisterschaften verantwortlich. - Leistungen des TLV:
Der TLV erstattet dem durchführenden Verein auf Antrag folgende Organisationspauschale:
für 2-Tagesmeisterschaften (TM, U16/U20, U18/U23 und MK) € 800,--
für 1-Tagesveranstaltung (Halle, Crosslauf, Berglauf, Straßenlauf) € 400,-- *
für Tiroler-Kids-Cup € 400,--
für sonstige Meisterschaften € 200,--
* sofern vom Veranstalter kein zusätzliches Nenngeld eingehoben wird
Die Organisationspauschale ist bis zum 30.11. durch den jeweiligen Verein beim TLV in Rechnung zu stellen.
Der TLV stellt auf eigene Kosten für die jeweilige Veranstaltung einen Wettkampfleiter. Vom Verband werden auch die Meisterschaftsmedaillen sowie Meisterfähnchen zur Verfügung gestellt. - Der Bewerber um die Durchführung einer der ausgeschriebenen Veranstaltungen hat folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung der Zeitpläne
- ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe
- Stellung der Wettkampforganisation (Wettkampfbüro, Meldestelle)
- Stellung und Meldung der erforderlichen Kampfgerichte inklusive Helfer
- Erstellung einer vollständigen Ergebnisliste in elektronischer Form
- Vorbereitung und Durchführung der Siegerehrung
- Durchführung der gesamten Pressearbeit (in Absprache mit dem Pressereferenten)
- Der TLV hat die Gesamtaufsicht über alle Tiroler Meisterschaften. Seine Organe haben dabei folgende Wirkungsbereiche:
- a) der Präsident des TLV bzw. sein Vertreter vertritt den TLV nach außen
- b) der Wettkampfleiter (früher TD) des TLV steht der Veranstaltung vor und trifft die letzte Entscheidung, soweit es für den einwandfreien Ablauf der Meisterschaft erforderlich ist. Er entscheidet weiters über das Setzen der Vor- bzw. Zeitläufe und bestimmt die Aufstiegsmodi nach den jeweiligen Bestimmungen (TR20). Der Wettkampfleiter wird vom TLV bestellt. Der Wettkampfleiter, im Falle seiner Verhinderung der Sportwart, kann die Teilnahme von Athleten außer Wertung zulassen.
- c) der Referent Kampfrichterwesen des TLV bzw. sein Vertreter überwachen die Tätigkeit der Kampfgerichte im Hinblick auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen
7. Die Tiroler Meisterschaft ist spätens 60 Tage vorher im Athmin inklusive vollständiger Ausschreibung
anzulegen.
§2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Teilnahmeberechtigt sind alle zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses ordnungsgemäß mit Startpassnummer für einen Verbandsverein beim TLV gemeldeten
- a) Österr. Staatsbürger gem. § 2 Abs 1 lit a ÖLAO
- b) Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses ihren Wohnsitz in Österreich haben
- c) Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die zum Zeitpunkt des Nennschlusses ihren Wohnsitz im ehemaligen Zollgrenzbezirk zu Tirol haben
- d) Ausländer und Staatenlose nach der Genfer Konvention, die zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses seit mindestens einem Jahr ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
2. Für nachstehende Meisterschaften beschränkt sich die Teilnahme auf folgende Altersklassen:
Klasse |
Startberechtigung Einzel |
Startberechtigung Staffel |
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U12 |
U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
U12 |
U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
Masters |
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x |
x |
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AK |
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U23 |
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U20 |
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U18 |
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U16 |
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U14 |
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U12 |
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x |
x |
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AthletInnen der Nachwuchsklassen sind in der durch ihr Geburtsjahr definierten Klasse sowie in der nächsthöheren Altersklasse startberechtigt. Weiters sind AthletInnen der Klasse U14 und älter grundsätzlich in der allgemeinen Klasse startberechtigt. Dabei sind allerdings die Schutzbestimmungen für AthletInnen der Klasse M/W U18 und jünger für bestimmte Disziplinen zu beachten (siehe Tabelle § 2 Abs 3).
In den Staffeln dürfen LäuferInnen der Altersklasse U14 und älter eingesetzt werden. In den Klassen U16 und U14 können in den Staffeln auch AthletInnen der Klasse U12 gemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass in einer Staffel max. zwei AthletInnen, die nicht den ansonsten startberechtigten Jahrgängen angehören (s.o.), starten dürfen. Auch bei den Staffeln sind die Schutzbestimmungen für AthletInnen der Klasse M/W U16 und jünger für bestimmte Disziplinen zu berücksichtigen (siehe Tabelle § 2 Abs 3).
Werden zum selben Termin Meisterschaften für zwei oder mehrere Altersklassen durchgeführt, können AhtletInnen den gleichen Bewerb nur in einer Altersklasse – unter Beachtung der startberechtigten Jahrgänge (s.o.) – absolvieren. Eine Ausnahme bildet der Hammerwurf sowie alle Winterwurfbewerbe: Hier ist der Start auch in anderen Altersklassen, in denen die AthletInnen startberechtigt sind, aber aufgrund eines anderen Wurfgewichtes nicht automatisch gewertet werden (s. § 2a Abs 1), möglich.
2a. Mixed-Staffeln: In den Altersklassen U14 und U16 werden Mixed-Staffeln als Meisterschaftsbewerbe durchgeführt. Eine Mixed-Staffel besteht zwingend aus zwei männlichen Ahtleten und zwei weiblichen Athletinnen.
3. Schutzbestimmungen:
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Einschränkungen der Durchlässigkeit (O=Start erlaubt, X=Start nicht erlaubt).
Altersklasse |
Bewerb |
U18 |
U16 |
U14 |
U16 |
300m |
- |
O |
X |
U16 |
300m Hürden |
- |
O |
X |
U18 |
400m |
O |
X |
X |
U18 |
400m Hürden |
O |
X |
X |
U18 |
Mehrkampf Freiluft |
O |
X |
X |
AK |
4x100m Staffel |
O |
O |
X |
AK |
4x200m Staffel Halle |
O |
O |
X |
AK |
4x400m Staffel |
O |
X |
X |
AK |
Mehrkampf Freiluft |
O |
X |
X |
AK |
10km Straßengehen |
O |
X |
X |
AK |
20km Straßengehen |
X |
X |
X |
AK |
50km Straßengehen |
X |
X |
X |
AK |
10km Straßenlauf |
O |
X |
X |
AK |
Halbmarathon |
X |
X |
X |
AK |
Marathon |
X |
X |
X |
AK |
Crosslauf |
O |
X |
X |
AK |
Berglauf |
O |
X |
X |
AK |
Bergmarathon |
X |
X |
X |
AK |
Ultralauf |
X |
X |
X |
§2a WERTUNG
- Werden bei einer Meisterschaft die TitelträgerInnen mehrerer Altersklassen sowie der allgemeinen Klasse in einem Bewerb ermittelt (gleiche Strecke mit gleichzeitigem Start bei Lauf-/Gehbewerben, gleiche Gewichte/Hürdenhöhen), so setzt sich die Wertung der allgemeinen Klasse aus den TeilnehmerInnen aller dieser Altersklassen zusammen. Für die Wertungen der Masters- und Nachwuchsklassen werden die TeilnehmerInnen in jener Altersklasse berücksichtigt, in der sie genannt sind. Weiters werden NachwuchsathletInnen in anderen Altersklassen, in denen sie startberechtigt sind, in die Wertung miteinbezogen. Dabei fällt nur das Nenngeld für die Klasse an, in der der/die AthletIn genannt ist, das Nenngeld für die zusätzliche Wertung in der allgemeinen Klasse sowie in einer weiteren Nachwuchsaltersklasse wird nicht berechnet.
1a. Abs 1 ist sinngemäß auf Staffeln anzuwenden mit der Maßgabe, dass Staffeln im Nachwuchsbereich nicht in allen Klassen, in denen sie starberechtigt sind, sondern nur in der nächsthöheren Altersklasse gewertet werden, sollte hierfür eine Starberechtigung gegeben sein. - Im Hochsprung und im Stabhochsprung wird die niedrigste Anfangshöhe aller Altersklassen als Anfangshöhe für den Bewerb herangezogen.
- Zwingend in einem Bewerb durchgeführt werden müssen:
• die Tiroler Hallen-, Cross-, 10km-, Halbmarathon- und Mehrkampfmeisterschaften M/W U23 mit der jeweiligen Tiroler Meisterschaft der allgemeinen Klasse
• die Tiroler Masters-Meisterschaften Freiluft mit der jeweiligen Tiroler Meisterschaft der allgemeinen Klasse (Ausnahme: 5.000m Bahngehen, anderes Wurfgewicht)
§3 NENNUNGEN
- Nennungen zu Tiroler Meisterschaften haben vor Nennungsschluss ausschließlich durch den Verein über das Meldeportal des ÖLV (http://oelv.athmin.at) zu erfolgen. Nennungsschluss ist für am Wochenende ausgetragene Meisterschaften im Regelfall am vorhergehenden Montag, 24:00.
- Nachnennungen haben ebenfalls über das angesprochenen Portal zu erfolgen. Die Nachnennungsfrist beträgt zwei Tage ab Nennungsschluss. Für Nachnennungen wird das doppelte Nenngeld eingehoben.
- Nach Ablauf der Nachnennungsfrist können Nennungen bis zu einer Stunde vor dem jeweiligen Bewerb vor Ort an der Meldestelle erfolgen. Für Nachnennungen vor Ort wird das doppelte Nenngeld plus einer Bearbeitungsgebühr von 20€ verrechnet. Die Bearbeitungsgebühr ist bar an der Meldestelle zu bezahlen und kommt dem durchführenden Verein zu Gute.
3a. Für Staffeln muss eine namentliche Nennung erfolgen. Als ErsatzläuferInnen dürfen maximal so viele AthletInnen angegeben werden, wie die Staffel TeilnehmerInnen hat. Sollte ein Verein mehrere Staffeln nennen, so ist am Wettkampftag ein Wechsel der AthletInnen zwischen den Staffeln im Rahmen der Bewerbsmeldung möglich. AthletInnen, die nicht für die Staffel genannt werden, aber regulär an der Meisterschaft an einem anderen Bewerb teilnehmen, dürfen auch in der Staffel eingesetzt werden, wenn sie am Wettkampftag entsprechend gemeldet werden. Soll ein/e AthletIn in der Staffeln vor Ort nachgemeldet werden, welche/r bei der Meisterschaft in keinem anderen Bewerb genannt ist, ist dem durchführenden Verein eine Bearbeitungsgebühr von € 20,-- zu entrichten. Für Nachnennungen einer Staffel vor Ort gilt § 3 Abs 3 2. Satz sinngemäß. - Mit der erstmaligen Nennung eines/r AthletenIn der Klasse U16 und älter im Kalenderjahr wird automatisch die ÖLV-Lizenzgebühr von € 20,-- fällig. Diese fällt auch für U14-AthletInnen an, die für Bewerbe der Altersklasse U16 genannt werden. Die Lizenzgebühr wird den Vereinen am Ende des Wettkampfjahres vorgeschrieben.
- Bei Meisterschaftsbewerben, die im Rahmen von Österreichischen Meisterschaften ausgetragen werden, gelten die Meldebestimmungen des ÖLV.
- Nennungen für Starts außer Wertung werden vom Wettkampfleiter, im Falle seiner Verhinderung vom Sportwart, genehmigt. Außer Wertung startende Athleten/Innen haben kein Recht auf eine eventuelle Teilnahme an einem Endlauf. TLV-Kaderathleten/Innen soll das Startrecht nach Möglichkeit eingeräumt werden. In den Disziplinen Weitsprung und Dreisprung und in den Wurfdisziplinen sind außer Wertung startenden AthletInnen zusätzlich zu den regulär Qualifizierten nach den ersten drei Versuchen drei weitere zu gewähren, wenn sie sich gemäß TR25.6 qualifiziert hätten, würden sie nicht außer Wertung starten.
§4 BEWERBSMELDESCHLUSS
- Die Athleten/Innen haben unaufgefordert bis spätestens 60 Minuten vor Beginn des betreffenden Bewerbes persönlich bei der Meldestelle ihre Bewerbsmeldung abzugeben und selbst darauf zu achten, dass ihre Bewerbsmeldung ordnungsgemäß registriert wurde. Die nominelle Staffelmeldung muss bis spätestens 60 Minuten vor dem jeweiligen Staffelbewerb an der Meldestelle erfolgen. § 4 Abs 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Bei Nichteinhaltung der 60-Minuten Frist ist der/die Athlet/In nur gegen eine Gebühr von € 20,-- (alle Altersklassen) startberechtigt, sofern der/die WettkampfleiterIn oder sein(e)/ihre(e) VertreterIn die verspätete Meldung aus technischen Gründen noch zulassen kann.
- Bei Nicht-Stadionbewerben entfällt die persönliche Bewerbsmeldung. Diese ist durch den zeitgerechten Startnummernempfang (mind. 60 Minuten vor Bewerbsbeginn) erfüllt. Der/die Übernehmende ist verpflichtet, nicht an den Start gehende Athleten/Innen streichen zu lassen. Anderslautende Regelungen müssen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
§5 NENNGELD
- 1. Das Nenngeld für Tiroler Meisterschaften beträgt:
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U14 |
U16 |
U18 |
U20 |
U23 |
AK |
Masters |
Einzelbewerbe |
€ 5,-- |
€ 5,-- |
€ 5,-- |
€ 6,-- |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 10,--* |
Mehrkämpfe/Staffeln |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 8,-- |
€ 10,-- |
€ 15,-- |
€ 15,-- |
€ 15,-- |
*bei gesonderter Durchführung
Tiroler Kids Cup Einzel € 0,--
Tiroler Kids Cup Mehrkampf € 0,--
- 2. Die Nenngelder werden jährlich von dem/der TLV KassierIn den Vereinen berechnet.
- 3. Für Starts außer Wertung fällt das gleiche Nenngeld an. Dieses gebührt dem durchführenden Verein und ist von diesem direkt mit dem jeweiligen Verein abzurechnen.
- 4. Wird das doppelte Nenngeld aufgrund einer Nachnennung gemäß § 3 Abs 2, 3 und 3a fällig, gebühren 50% des doppelten Nenngeldes dem durchführenden Verein. Dies ist dem TLV durch den durchführenden Verein bis zum 30.11. in Rechnung zu stellen.
§6 GEBÜHR FÜR BERUFUNG
Die Gebühr für eine Berufung beträgt pro Einzelfall € 30,-- und verfällt, sollte dem Protest nicht stattgegeben werden, zu Gunsten des Tiroler Leichtathletikverbandes.
§6a ZUAMMENSETZUNG DER JURY
- Von den Jurymitgliedern wird je eines vom TLV und vom durchführenden Verein nominiert, das dritte Mitglied wird durch die beiden nominierten Mitglieder bestellt.
- Die Jury ist im Fall einer Berufung zusammenzusetzen.
- Die Jurymitglieder sollten mindestens eine gültige KGO-Lizenz besitzen. Tun sie dies nicht, muss die Nominierung mit dem LV-Kampfrichterreferenten abgestimmt werden.
§7 TEAMBEWERBE
Teambewerbe werden in jenen Disziplinen ausgetragen, in denen auch Österreichische Meisterschaften ausgetragen werden. Teams für Tiroler Meisterschaften (Crosslauf, 10 km, Halbmarathon, Marathon, Gehen, Berglauf und Mehrkämpfe) müssen nicht eigens genannt werden. Ein Team besteht aus drei TeilnehmerInnen (Ausnahmen: Beim Berglauf besteht ein Team in den Klassen AK-W/U20-W/U18-W aus zwei Teilnehmerinnen. In den Klassen U20-M/U18-M besteht ein Team aus zwei Teilnehmern, wenn diese nicht gemeinsam mit der AK-M gewertet werden. Weiters besteht beim Obstacle Run ein Team aus vier TeilnehmerInnen.), welche demselben Verein angehören. Die drei (bzw zwei oder vier) Besten eines Vereins werden für das erste Team, jeweils weitere TeilnehmerInnen für weitere Teams eines Vereins gewertet. Die Reihung erfolgt nach den Bestimmungen des ÖLV. Die Wertung bei Straßenäufen erfolgt durch Zeitaddition, bei Berg- und Crossmeisterschaften ergibt sich die Wertung aus den kumulierten Brutto-Meisterschaftsplatzziffern der Teammitglieder und bei Mehrkämpfen werden für die Wertung die Mehrkampfpunkte addiert.
§8 TIROLER MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT (TMM)
- Die Tiroler Mannschaftsmeisterschaft wird als eigene Veranstaltung zu den jeweiligen Meisterschaftsterminen durchgeführt.
- Eine gesonderte Nennung zur TMM ist nicht erforderlich.
- Gewertet werden alle Bewerbe der Tiroler Meisterschaften (siehe Tabelle „Bewerbe Tiroler Meisterschaft (Freiluft und Halle)“). Die Wertung erfolgt für Frauen und Männer sowie nach Allgemeiner Klasse und Nachwuchs getrennt.
- Für die Mannschaftsmeisterschaft der Allgemeinen Klasse werden alle Meisterschaften der Allgemeinen Klasse herangezogen, für die Nachwuchs-Mannschaftsmeisterschaften alle Ergebnisse der Klassen U14 bis U20.
- Für einen 1. Platz werden 3, für einen 2. 2 und für einen 3. Platz wird ein Punkt vergeben. Gewertet werden alle Einzel-, Staffel- und Mannschaftsbewerbe, bei Punktegleichstand entscheidet die größere Anzahl der 1. Plätze.
§9 TIROLER KIDS CUP
- Der Tiroler Kids Cup 2023 wird in 5 Durchgängen für die Klassen M/W U14, M/W U12, M/W U10, und M/W U8 ausgetragen. Bei den einzelnen Durchgängen erfolgt für jeden Bewerb eine Einzelwertung. Die drei Erstplatzierten erhalten jeweils Medaillen.
- Es wird eine Cupwertung für EinzelathletInnen sowie für Vereine durchgeführt. Die SiegerInnen werden beim letzten Durchgang der Gesamtwertung geehrt.
- In den Einzelwertungen sowie der Cupwertung werden nur AthletInnen berücksichtigt, die für einen Verein starten, der Mitglied beim TLV ist. An der Cupwertung der Vereine nehmen damit nur Vereine Teil, die Mitglied beim TLV sind. AthletInnen, die nicht für einen solchen Verein starten, sind außer Wertung ohne Einschränkung startberechtigt.
- Für AthletInnen, die nicht ordnungsgemäß beim TLV genannt sind und als „externe Nennung“ im Athmin genannt werden, ist bei Meldung vor Ort eine Aufwandsentschädigung von € 10,-- pro AthletIn an den durchführenden Verein zu zahlen. Dieser hat 50% der Aufwandsentschädigung an den TLV abzugeben.
- Für die Nennung gilt § 3 Abs 1 sinngemäß. Nachnennungen sind nur vor Ort gegen eine Aufwandsentschädigung von € 10,-- pro AthletIn, die an den durchführenden Verein zu zahlen ist, möglich.
- Alle Staffeln werden als Mixed-Staffeln durchgeführt und dürfen vereinsübergreifend besetzt werden.
§10 STARTNUMMERN
Der TLV stellt dem Veranstalter Einwegstartnummern mit dem Namen der TeilnehmerInnen zur Verfügung. Dafür hat sich der Veranstalter mit dem MuO in Verbindung zu setzen. Die zur Verfügung gestellten Startnummern sind von allen Aktiven in voller Größe unverändert und gut sichtbar auf der Brust vom Betreten bis zum Verlassen der Wettkampfanlage zu tragen. Bei Sprungbewerben kann die Startnummer auch auf dem Rücken getragen werden. Die Nichteinhaltung dieser Regel zieht Verwarnung bzw. Disqualifikation nach sich. Für Nicht-Stadionbewerbe können abweichende Regelungen bezüglich der Startnummern in der Ausschreibung bekannt gegegen werden.
$11 VERWENDUNG EIGENER SPORTGERÄTE
Eigene Geräte sind spätestens eine Stunde vor Beginn des betreffenden Bewerbes bei der Meldestelle oder einer eigens gekennzeichneten Kontrollstelle zur Überprüfung und Kennzeichnung abzugeben. Nichtgekennzeichnete Geräte dürfen nicht zum Wettkampf mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandeln wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Mit Ausnahme von eigenen Speeren, Disken und Hämmern (ÖLV-Verbandstagbeschluss 2010 – siehe NWB zu Book of Rules TR32.2.) müssen alle übrigen Wurfgeräte allen TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden, da sie wie vom Veranstalter aufgelegte Geräte zu behandeln sind.
§12 PREISE
Die drei Erstplatzierten bei Tiroler Meisterschaften erhalten Medaillen (Nachwuchs und Masters: Ø 50mm; AK: Ø 65mm [Sieger] bzw Ø 58mm), die SiegerInnen der allgemeinen Klasse und der Nachwuchsklassen Meisterfähnchen.
§13 SIEGEREHRUNG
Die Siegerehrungen finden entweder nach Abschluss des jeweiligen Bewerbes oder an einem vor den Meisterschaften bekannt gegebenen Zeitpunkt statt. Hierzu haben sich die drei Erstplatzierten unaufgefordert bereitzuhalten. Unentschuldigt Nichtanwesende haben keinen Anspruch auf Preiszuerkennung und können disqualifiziert werden. Die Siegerehrung ist integrierter Bestandteil des Wettkampfes, es gelten daher alle Werbe-, Dressen- und Startnummernbestimmungen.
§14 DOPINGBESTIMMUNGEN
Für die Durchführung von Dopingkontrollen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ÖLV bzw. NADA.
§15 TERMINSCHUTZ
Tiroler Meisterschaften genießen absoluten Terminschutz. Ein Start von AthletenInnen zum selben Termin außerhalb der Tiroler Meisterschaften bedarf der Genehmigung durch den TLV.
§16 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Eigentum, insbesondere nicht für Verletzungen oder Diebstahl. Die MannschaftsführerInnen sind für das Benehmen der von ihnen betreuten AthletenInnen verantwortlich.
§17 ERGEBNISBERICHTE
Der Veranstalter von Tiroler Meisterschaften hat binnen einem Tag die Ergebnisse auf der ÖLV-Datenbank ATHMIN (http://oelv.athmin.at) einzutragen und dort einen Ergebnisbericht (pdf-Datei) hochzuladen.
§18 GELTUNGSBEREICH
Diese Bestimmungen gelten sowohl für jene Meisterschaften, die in Tirol durchgeführt werden, als auch für jene, die im Rahmen einer Österreichischen Meisterschaft oder Meisterschaft eines anderen Landesverbands durchgeführt werden.